Vertretung vor Finanzbehörden und Sozialversicherungsträgern umfasst z.B. die Prüfung von Steuerbescheiden.
Sollte der Steuerbescheid von der eingereichten Erklärung abweichen, kann unter Beachtung von Form- und Frist bei entsprechender Sachlage Rechtsbehelf eingelegt werden.